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Antragstellung für Überbrückungshilfe III gestartet

Seit heute Nachmittag ist die Antragstellung der Überbrückungshilfe III freigeschaltet und online. Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler mit Umsatzeinbrüchen von mindestens 30 Prozent und einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen können einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen.

Diese Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Bei Antragstellung über einen prüfenden Dritten, erhalten die Unternehmen eine Abschlagszahlung i.H.v. 50 Prozent der beantragten Förderung bis zu 100.000 Euro pro Monat. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro beginnen ab dem 15. Februar 2021. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen.

Weitere Informationen gibt es hier: http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/