Das Verwaltungsgericht Dresden hält in Zeugnissen für eine Ausbildungsplatzbewerbung Kopfnoten nur für zulässig, wenn der parlamentarische Gesetzgeber eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen hat. Das Gericht sieht seiner Ansicht nach die Ausstellung des Jahreszeugnisses der 9. Klasse und des Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse mit Kopfnoten für einen sächsischen Oberschüler deshalb für rechtswidrig.
Dazu sagt der CDU-Bildungspolitiker Holger Gasse: „Kopfnoten sind wichtig für den Schüler und die Eltern! Sie sagen etwas über seine soziale Entwicklung aus. Kopfnoten vermitteln einen Eindruck der Sozialkompetenz eines Schülers. Wir als CDU halten an den bewährten Kopfnoten fest und gehen davon aus, dass das Kultusministerium das Thema beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen klären lässt.“