Was passierte eigentlich zum letzten EU-Gipfeltreffen vom 17. – 21. Juli 2020?
27 Staats- u. Regierungschefs kamen zusammen um ein Hilfspaket für die europäischen Wirtschaft zu etablieren. Feierwütige trafen auf Spaßverderber, Freizügige auf Sparsame. Es wurde gestritten über Kredite, Zuschüsse, Verteilungsquoten. Es wurden aber auch Geschäfte zu Lasten von Dritten abgeschlossen. Und die Ergebnisse des Gipfels werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst, sehr unterschiedlich interpretiert.
Aber fangen wir mit der guten Nachricht an. Wenn man einer Corona bedingten weltweiten Wirtschaftskrise begegnen will, braucht man eine kraftvolle Antwort. Die Betonung liegt hier auf Eine und Kraftvoll.
Diese Antwort ist gelungen – die EU hat geliefert.
Wirtschaft ist nun mal zu 50 % Psychologie. Das Signal an die Welt, die EU begreift sich als Wirtschafts- u. Werteunion und kann in Notzeiten solidarisch zusammenstehen.
750 Mrd. €, eine unvorstellbar große Zahl, sollen investiert werden zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise. Gut so!
Auch die Sonderzahlungen für die ostdeutschen Bundesländer in Höhe von 650 Mio.€ ist eine gute Nachricht. Zusammen, mit der Erhöhung der innereuropäischen, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, ist das eine Milliardensumme.
Nun wird es darum gehen, das Geld in wirtschaftsfördernden Projekten zu leiten.
Und genau hier werden die Beschlüsse schwierig. Größtes politisches Problem, sowohl bei der Projekterstellung, als auch bei der Kontrolle der verwendeten Mittel, bleibt das Europäische Parlament völlig außen vor. Das heißt, die Staats- u. Regierungschefs wollen defacto 90 % des Geldes einer parlamentarischen Kontrolle entziehen. Dies kann man als Missachtung des Parlaments sehen oder man muss es als Missachtung demokratischer Grundprinzipien definieren. Der königliche Hochadel gibt das Geld und der Hofstaat soll begeistert Beifall klatschen. So kann es nicht funktionieren und so wird es auch nicht funktionieren.
Gerade die unterschiedlichen Interpretationen der Kontroll- u. Sanktionsmöglichkeiten erfordert geradezu zwangsläufig, die Beteiligung des Europäischen Parlaments. Durch das Haushaltrecht existiert auch eine parlamentarische Haushaltkontrolle.
Manche Mitgliedstaaten glauben, sie haben einen Rechtsanspruch auf Geld. Nein, haben sie nicht, sondern sie haben einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss für konjunkturfördernde Projekte.
Und genau dafür braucht man eine parlamentarische Kontrolle und Mitsprache.